Mietbedingungen
GeltungsbereichDie Vermietung erfolgt ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, welche durch die Entgegennahme der Mietware angenommen werden.
Übernahme der Mietware
Die Geräte und Zubehör werden dem Mieter in funktionsfähigem und sauberen Zustand übergeben. Beanstandungen des Mieters müssen unmittelbar nach Erhalt der Mietware bei LANDWEG gemeldet werden.
Rückgabe der Mietware
LANDWEG überlässt die Mietware für den im Mietvertag definierten Zeitraum. Der Mieter verpflichtet sich das Gerät am 1. Werktag nach Mietende bei LANDWEG zurückzubringen. Das Mietverhältnis und die Haftung des Mieters endet erst bei der Rückgabe des Gerätes an LANDWEG. Die Geräte müssen in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung von der Mietware wird diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
Rücktritt
Die Mieterschaft kann vor Mietantritt vom Mietvertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt mehr als 4 Wochen vor Mietantritt, schuldet die Mieterschaft eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 50.-. Beim späteren Rücktritt schuldet die Mieterschaft folgende Anteile des Mietzinses:
a) 3-4 Wochen vor Mietbeginn 30%,
b) 2-3 Wochen vor Mietbeginn 50%,
c) 1-2 Wochen vor Mietbeginn 70%,
d) 1-7 Tage vor Mietbeginn 90%,
e) kein Mietantritt 100%.
Mietpreise
Es gelten die aufgelisteten Preise unter www.landweg.ch
Eigentumsvorbehalt
LANDWEG bleibt Eigentümer der Mietware. Der Mieter erwirbt durch den Mietvertrag kein Eigentum. Gerichtsstand ist Arlesheim. Änderungen dieser Bestimmungen bleiben jederzeit und ausdrücklich vorbehalten.

